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Titel: Der (schwierige) Umgang des Rechts mit Sexualität unter besonderer Berücksichtigung des schweizerischen Familienrechts : Eine rechtsgeschichtliche und -philosophische Untersuchung
Autor(en): Körber, Sandro
Gutachter: Voß, Heinz-JürgenIn der Gemeinsamen Normdatei der DNB nachschlagen
Breitschmid, PeterIn der Gemeinsamen Normdatei der DNB nachschlagen
Körperschaft: Hochschule Merseburg
Erscheinungsdatum: 2024-09
Umfang: 1 Online-Ressource (PDF-Datei: 100 Seiten, MB)
Typ: HochschulschriftIn der Gemeinsamen Normdatei der DNB nachschlagen
Art: Masterarbeit
Sprache: Deutsch
Herausgeber: Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)
URN: urn:nbn:de:gbv:542-1981185920-1193829
Schlagwörter: Umgang des Rechts mit Sexualität
sexologisch-theoretischer Hintergrund
Zusammenfassung: Die vorliegende Arbeit behandelt und betrifft aufgrund ihres Themas – Umgang des Rechts mit Sexualität – primär zwei Disziplinen: die Rechtswissenschaft und die Sexualwissenschaften. Dem entsprechenden Untertitel dieser Schrift gemäss ist sie allerdings primär eine rechtsgeschichtliche und -philosophische Untersuchung, welche aber die Grundlagen der Sexologie bewusst miteinbezieht, um ihren (juristischen) Beitrag an den multidisziplinären Sexualwissenschaften zu leisten. Es ist schon deshalb unzweckmässig und nicht zielführend, die Abhandlung auf eine rein rechtliche Betrachtung zu beschränken, denn «die Einbeziehung ausserjuristischer Gebiete soll nicht nur allgemein die rechtswissenschaftliche Betriebsblindheit vermeiden», sondern auch vor dem sexologisch-theoretischen Hintergrund das Recht und seine Entwicklung in Bezug auf das Sexuelle für den Juristen oder die Juristin als auch für den Sexologen oder die Sexologin verständlicher machen. Mithin handelt es sich also um einen Erkenntnisgewinn für beide Seiten. Insofern ist diese Arbeit interdisziplinär zu denken und zu lesen. Es entsteht eine Wechselwirkung von der Sexualität zum Recht und umgekehrt. Beides kann nicht ohne das andere gelesen und verstanden werden. Und gerade der Jurist oder die Juristin wird darüber nachzudenken haben, dass Sexualität aus dieser Warte schlicht nicht zu definieren ist, zumal Sexualität im heutigen Umfeld extrem schwierig in einen familienrechtlichen, normativen Rahmen gebracht werden kann (was allerdings positiv zu werten ist).
URI: https://opendata.uni-halle.de//handle/1981185920/119382
http://dx.doi.org/10.25673/117423
Open-Access: Open-Access-Publikation
Nutzungslizenz: (CC BY-SA 4.0) Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International(CC BY-SA 4.0) Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International
Enthalten in den Sammlungen:Soziale Arbeit, Medien und Kultur

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