Share_it Allgemeine Bedingungen

Zweitveröffentlichung: FAQs


1 | Was versteht man unter Zweitveröffentlichung?

Unter Zweitveröffentlichung versteht man die erneute Veröffentlichung eines Werkes im Open Access, das bereits an anderer Stelle erschienen ist. In der Regel geschieht die Erstveröffentlichung in einem Verlag. Das Zweitveröffentlichungsrecht besteht unabhängig davon, ob die Erstveröffentlichung kommerziell angeboten wurde oder schon Open Access war.

2 | Was sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen?

Das deutsche Urheberrechtsgesetz regelt in §38 Abs. 1 und 2 die Zweitveröffentlichung von Aufsätzen und Rezensionen unter bestimmten Bedingungen.

3 | Gilt das deutsche Zweitveröffentlichungsrecht auch gegenüber internationalen Verlagen?

Das gesetzlich verankerte Zweitverwertungsrecht gilt gegenüber nationalen Verlagen. Bei internationalen Verlagen ist die Rechtslage nicht eindeutig, so dass wir Ihre Rechte über die SHERPA/RoMEO Liste bzw. über die jeweiligen self-archiving-policies der Verlage prüfen würden.

4 | Was kann ich nun konkret zweitveröffentlichen?

5 | Was darf ich nicht zweitveröffentlichen?

6 | Gilt das Zweitveröffentlichungsrecht auch bei gemeinsamer Autorenschaft?

Wenn Sie ein Werk zusammen mit anderen Autorinnen/ Autoren verfasst haben, kann es nur zweitveröffentlicht werden, wenn alle Autorinnen / Autoren der Veröffentlichung zustimmen.

7 | Was muss ich beachten, wenn mein Aufsatz Bilder enthält?

Wenn Sie selbst Urheber der Bilder sind, umfasst das Zweitveröffentlichungsrecht auch deren Veröffentlichung. Auch Bilder mit freien Lizenzen können verwendet werden.

Für Bilder von anderen Urhebern steht diesen das Zweitveröffentlichungsrecht zu und kann nur gemeinsam mit diesen ausgeübt werden.

8 | Wann kann ich zweitveröffentlichen?

Immer nach Ablauf eines Jahres nach dem Erscheinen. Da der konkrete Zeitpunkt des Erscheinens oftmals nicht sicher bestimmt werden kann, sollten nur Aufsätze bis einschließlich des vorletzten Jahres, gerechnet vom Zeitpunkt der Zweitveröffentlichung, veröffentlicht werden. Wenn die Zweitveröffentlichung im Jahr 2018 stattfinden soll, dann können Artikel bis einschließlich 2016 zweitveröffentlicht werden.

9 | Kann ich den Aufsatz/ Rezension in der Verlagsfassung* veröffentlichen?

Ja, sofern es keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen gibt.

Sie müssen also immer prüfen, ob Sie für einen Artikel einen Vertrag unterzeichnet haben. Wenn Sie einen Verlagsvertrag unterschrieben haben, müssen die Zweitveröffentlichungs-möglichkeiten geprüft werden. Siehe FAQ 10.

* Unter der Verlagsfassung versteht man das Originallayout, in dem der Aufsatz in einer Zeitschrift erschienen ist.

10 | Kann ich auch mit schriftlichem Vertrag zweitveröffentlichen?

Ja, unter gewissen Bedingungen.

Zum einen gestatten viele Verlage die Zweitveröffentlichung in der Manuskriptfassung. Auf der Website des SHERPA/RoMEO-Projekts können die Bedingungen eingesehen werden.

Zum anderen räumt UrhG §38 Abs. 4 den Urhebern ein Zweitveröffentlichungsrecht auch dann ein, wenn vertragliche Bestimmungen anders lauten. Allerdings muss der Beitrag in diesem Fall im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen sein. Dann darf die akzeptierte Manuskriptversion zweitveröffentlicht werden.

Wenn Sie einen Vertrag haben, sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

11 | Welche Rechte räume ich der ULB Sachsen-Anhalt ein?

Sie übertragen der ULB Sachsen-Anhalt nur einfache Nutzungsrechte, damit die ULB Ihre Aufsätze und Rezensionen auf dem Fachrepositorium einstellen kann und wenn die Langzeitarchivierung es erfordert nötige Datenmigrationen vornehmen kann

Ihr Recht, Ihre Aufsätze/ Rezensionen auch auf Ihrer Homepage oder in einem anderen Repositorium zu veröffentlichen, ist durch die Rechteeinräumung an das Repositorium der ULB Sachsen-Anhalt in keiner Weise tangiert.

12 | Was passiert mit dem Zweitveröffentlichungsrecht nach dem Tod?

Nach dem Tod einer Autorin/ eines Autors geht das Zweitveröffentlichungsrecht auf die rechtmäßigen Erben über.

13 | Wo finde ich den entsprechenden Gesetzestext?

Lesen Sie mehr über das Urheberrechtsgesetz