Mit der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. (Carolina, 1532) wurde zugleich die Rechtsbelehrung in Kriminaldelikten befördert. Die Laiengerichte der lokalen Gerichte wandten sich zur Erteilung von Rechtsgutachten an die juristischen Fakultäten der Universitäten oder anderer Instanzen. Konsulenten waren vor allem die Gerichte der größeren Städte und landesherrlichen Gerichte im gesamten norddeutschen Raum, viele Adelige sowie Privatpersonen. Aus der Praxis der Rechtsbelehrung erwuchs an der Juristischen Fakultät Rostock der Bestand der heutigen Spruchakten. Insgesamt dokumentiert dieser Bestand im heutigen Universitätsarchiv Rostock ca. 40.338 einzelne Rechtsvorgänge aus über 300 Jahren. In den hier präsentierten Abstracts finden sich vor allem die Rechtsgutachten (Belehrungen) der Juristen sowie die Anschreiben der Konsulenten (Spruchakten) in Fällen von Zauberei, Hexerei und Magiedelikten, darüber hinaus aber auch in einigen anderen Fällen (bspw. Kindstötung oder Sodomie). Vollständig aufgenommen wurden alle Zaubereiverbrechen, auch wenn sie nicht den Raum Mecklenburg betrafen. Der Zeitraum umfasst die Jahre 1630 bis 1720.
Browse
Collection's Items (Sorted by Submit Date in Descending order): 1 to 6 of 6
Collection's Items (Sorted by Submit Date in Descending order): 1 to 6 of 6