Mit der Peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. (Carolina, 1532) wurde zugleich die Rechtsbelehrung in Kriminaldelikten befördert. Die Laiengerichte der lokalen Gerichte wandten sich zur Erteilung von Rechtsgutachten an die juristischen Fakultäten der Universitäten oder anderer Instanzen. Insgesamt sind mindestens 776 Spruchakten bzw. Belehrungen der Juristenfakultät in Hexenprozessen überliefert und werden in dieser Sammlung angeboten. Konsulenten waren vor allem die Gerichte der größeren Städte und landesherrlichen Gerichte im gesamten norddeutschen Raum, viele Adelige sowie Privatpersonen. Aus der Praxis der Rechtsbelehrung erwuchs an der Juristischen Fakultät Greifswald der Bestand der heutigen Spruchakten. Anders als in der Juristenfakultät Rostock blieben die Protokollbücher und eigentlichen Rechtsbelehrungen nicht erhalten. Dennoch notierten die Juristen auf den sogenannten Spruchakten, den eigentlichen Anschreiben der Konsulenten, bereits erste Fassungen und Notizen zu ihren Ansichten. Diese werden hier für die Fälle von Zauberei, Hexerei und Magie wiedergegeben. In diesen Delikten wurden Aufzeichnungen für alle Fälle vorgenommen, auch wenn sie nicht Mecklenburg betrafen. Gelegentlich wurden auch andere Delikte erfasst. Während die Anschreiben der Konsulenten (Spruchakten) in der Universität verblieben, wurden die eigentlichen Akten mitsamt des Originals der Belehrung an die Gerichte verschickt. In Einzelfällen konnten solche Belehrungen dann in den Kriminalakten der lokalen Behörden aufgefunden werden. Da die Gerichtsakten jedoch häufig im Privateigentum der Notare verblieben, wurden viele Hexenprozesse nicht dokumentiert. Die Belehrungen und Spruchakten der Universitäten bilden daher, trotz aller Verluste, einen einzigartigen (seriellen) Überblick über die Kriminalitätsverfolgung im norddeutschen Raum.
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